Trainerausbildung
Aktuelle Termine sind auf unserer nuVerband-Seite verfügbar: https://bbv-billard.liga.nu/ unter der Rubrik „Seminarkalender“.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Ausbildungsgang
Trainer-Assistent
Vollendung des 16. Lebensjahres, Mitglied in einer Untergliederung der DBU, Zahlung der Ausbildungsgebühr, Anmeldung zur Ausbildung in der Regel durch einen Verein oder eine entsprechende Institution der DBU.
BAQ
ist im Rahmen dieser Ordnung nicht Bestandteil der Ausbildungen – der Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an diesem Modul ist somit Zulassungs-Voraussetzung für die Ausbildungsgänge „Trainer-C Breitensport“ und „Jugendleiter“
Trainer-C Breitensport
Vollendung des 16. Lebensjahres, Mitglied in einer Untergliederung der DBU, Zahlung der Ausbildungsgebühr, Besitz eines gültigen Zertifikates „Trainer-Assistent“ (Vorstufenqualifikation), positiver Eintrag im Sichtungsprotokoll der Trainer-Assistenten-Ausbildung (bei der DBU einsehbar [s. Tz. IX. – Prüfungsordnung]), Nachweis einer Tätigkeit von mind. 3 Monaten als Trainerassistent in einer Institution oder einem Verein der DBU, Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme am Modul „Basis-Qualifikation“, Anmeldung zur Ausbildung in der Regel durch einen Verein oder eine entsprechende Institution der DBU, Spielerische Fähigkeiten: Der Teilnehmer muss die in den Anlagen zu diesen RRL aufgeführten Mindestanforderungen im Hinblick auf seine spielerischen Fähigkeiten offiziell nachgewiesen haben, erfolgreiche Teilnahme an einer geprüften Regelunterweisung durch eine Institution der DBU.
Hinweis: Zur Teilnahme am Lizenzierungsmodul TCB-LM1 ist der Nachweis eines „Erste-Hilfe-Kurses“ mit mind. 8 Doppelstunden erforderlich (bei Lizenzierung nicht älter als 2 Jahre).
Trainer-C Leistungssport
Vollendung des 18. Lebensjahres, Mitglied in einer Untergliederung der DBU, Zahlung der Ausbildungsgebühr, Besitz einer gültigen Lizenz „Trainer-C Breitensport“, Nachweis einer Tätigkeit von mind. 6 Monaten als Trainer-C Breitensport in einer Institution oder einem Verein der DBU, Anmeldung zur Ausbildung in der Regel durch einen Verein oder eine entsprechende Institution der DBU, Spielerische Fähigkeiten: Der Teilnehmer muss die in den Anlagen zu diesen RRL aufgeführten Mindestanforderungen im Hinblick auf seine spielerischen Fähigkeiten offiziell nachgewiesen haben, erfolgreiches Absolvieren der Theorieprüfung der Ausbildung „Schiedsrichter C“ durch eine Institution der DBU.
Hinweis: Zur Teilnahme am Lizenzierungsmodul TCL-LM2 ist der Nachweis eines „Erste-Hilfe-Kurses“ mit mind. 8 Doppelstunden erforderlich (bei Lizenzierung nicht älter als 2 Jahre).